Allgemeine Geschäftsbedingungen

Interessengemeinschaft Hundepsychologen und hundepsychologischer Hundetrainer (IGHHH)

Gültig ab 18.06.2019

§ 1 Leistungsbeschreibung

  1. Mitgliedschaft als dokumentiertes Qualitätssiegel

Die Mitglieder der IGHhH dokumentieren über ihre Mitgliedschaft, wie und nach welchen Grundsätzen sie mit Hunden arbeiten und umgehen. Zudem dokumentiert die Mitgliedschaft die Qualifikation der Mitglieder, da eine anerkannte Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist. Die Mitglieder dürfen zur Dokumentation Ihrer Arbeitsweise und Ihrer Qualifikation das Logo der IGHhH auf Briefköpfen, Internetseiten etc. nutzen, solange die Mitgliedschaft besteht. Die Mitgliedschaft ist also mit einem Qualitätssiegel zu vergleichen, welches die Außenwirkung des Mitglieds positiv darstellt und die Seriosität unterstreicht.

  1. Auffindbarkeit der Mitglieder über gemeinsame Homepage, Plattform

Über die Homepage des IGHhH wird die Auffindbarkeit der Mitglieder regional und überregional erleichtert und somit geschäftlich relevant. Die Interessengemeinschaft stellt diese Plattform zur Verfügung.

  1. Fortbildungsangebot

Mitglieder der IGHhH können pro Jahr ein Seminar aus dem Programm der Ausbildungen der Riepe-Akademie, kostenlos besuchen, sofern Seminare angeboten werden. Das gilt für Seminare der Ausbildungen Hundetrainer*in nTR, Hundepsychologie nTR und Verhaltensberater*in nTR. Nicht darin enthalten sind Seminare der Bildungsgemeinschaft Hund. Welche Seminare jeweils aktuell angeboten werden, ist individuell zu erfragen.

  1. Mitarbeit an Projekten und Arbeitsgruppen

Falls die IGHhH spezielle Projekte und7oder Arbeitsgruppen anbietet, sind alle Mitglieder berechtigt, daran mitzuwirken. Über abstehende Projekte werden die Mitglieder vor Projektbeginn per Email informiert.

§ 2 Aufnahme- und Teilnahmebedingungen

Eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft setzt eine Ausbildung in den Bereichen Hundepsychologie, Hundetraining oder Verhaltensberatung voraus. Absolventen nTR und der Riepe-Akademie sind in jedem Fall aufnahmeberechtigt. Aber selbstverständlich kann jeder mit einer vergleichbaren Qualifikation einen Mitgliedsantrag stellen. Dort wird dann im Einzelfall die Aufnahme geprüft.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der „Interessengemeinschaft Hundepsychologen und hundepsychologischer Hundetrainer“ erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 3 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder müssen sich verbindlich an die Grundsätze der IGHhH halten:

  1. Keine Einschüchterung: Hunde werden nicht über Einschüchterung ausgebildet. Einschüchterung ist jede Ausbildung über unangenehme Konsequenzen, deren Erwartung beim Hund starken Stress, Angst oder Furcht auslösen. Ausbildungsmethoden, die Schmerz verursachen, aber auch Unwohlsein durch bedrängen, Raum nehmen, rempeln etc. hervorrufen, definieren eine Einschüchterung.
  1. Nicht geduldete Hilfsmittel: Beispiele von der Interessengemeinschaft nicht geduldeter unangenehmer Hilfsmittel und Konsequenzen:
    1. Einsatz von Stachelhalsbändern, Kettenhalsbändern, Elektroreizgeräten, so genannter Erziehungsgeschirre und jeglicher Hilfsmittel, welche in der Lage sind Schmerzen zu verursachen.
    2. Einsatz von Sprühmittel jeglicher Art und aller Mittel, die eine Erwartungshaltung auf eine unangenehme Konsequenz zur Folge haben oder auch nur haben können.
    3. Jegliche Form von körperlicher Züchtigung (treten, schlagen, würgen, zwicken, auf den Boden drücken etc.)
  1. Training und/oder Therapie: Ursachenforschung bei unerwünschtem Verhalten, immer Abklärung aller gesundheitlichen Aspekte sowie die Betrachtung des Individuums müssen jedem Training oder jeder Therapie vorangehen und/oder diese ergänzen. Neurobiologische Aspekte (Emotionen, Stress, Verknüpfungen usw.) müssen bei jedem Training und jeder Therapie betrachtet und berücksichtigt werden.
  2. Konsequenzen: Wenn einem Hund ein spezielles Verhalten oder eine spezielle Fähigkeit beigebracht werden soll, darf dies nicht über die vorgenannte Einschüchterung geschehen, wenn der Hund vom Menschen unerwünschtes Verhalten zeigt. Vielmehr soll erwünschtes oder angestrebtes Verhalten, wenn es gezeigt wird, durch angenehme Konsequenzen belohnt und somit verstärkt werden. In Ausnahmefällen kann kurzfristig und selten auch mal das Wegnehmen eines Spielzeugs oder kurzfristiger Entzug der Aufmerksamkeit durch den menschlichen Ausbilder oder Sozialpartner als unangenehme Konsequenz eingesetzt werden (wenn z. B. die Erregung des Hundes zu hoch wird und die Konsequenz der Beruhigung dient).
  3. Kognitive Fähigkeiten: Hunde können laut Punkt 4 ausgebildet und trainiert werden. Allerdings darf ausbilden und trainieren nicht dazu führen, dass die kognitiven Fähigkeiten des Hundes eingeschränkt werden. Es ist wichtig, dass der Hund über weite Teile selbständig entscheiden, denken und lernen kann. Er sollte nur mit so vielen Signalen wie nötig konfrontiert werden, damit die Entfaltung der kognitiven Fähigkeiten nicht beeinträchtigt wird.

§ 4 Anmeldung, Kosten und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)

Mit dem Mitgliedsantrag bietet der Interessent der Interessengemeinschaft Hundepsychologen und hundepsychologischer Hundetrainer den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich durch den Antragssteller. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch die Interessengemeinschaft Hundepsychologen und hundepsychologischer Hundetrainer zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres fällig, bzw. nach Annahme des Mitgliedsantrags.

Mitglieder zahlen pro Jahr 59,- €. Es entstehen keine weiteren Kosten.

§ 5 Kündigung durch das Mitglied

Ein Mitglied kann spätestens 4 Wochen vor Jahresende ohne Angabe von Gründen seine Mitgliedschaft kündigen, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Interessengemeinschaft Hundepsychologen und hundepsychologischer Hundetrainer.

Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

Verstößt ein Mitglied gegen die Grundsätze der IGHHH laut §3 der AGB, kann die Mitgliedschaft fristlos gekündigt werden. Die Mitgliedschaft erlischt dann sofort, im darauffolgenden Jahr wird kein Mitgliedsbeitrag mehr fällig.

Die Interessengemeinschaft hat das Recht, die Mitglieder bei ihrer Arbeit zu kontrollieren – auch unangemeldet. Wird die Kontrolle verweigert, kann das ebenfalls zu einer Kündigung führen. Das Mitglied darf dazu allerdings schriftlich Stellung nehmen. Erst danach wird über den Verbleib entschieden.

Kontrolleure werden vom Betreiber laut §8 AGB beauftragt und müssen nicht (können aber) Mitglieder der IGHHH sein.

Die IGHHH entwickelt weitere, qualitätssichernde Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der Grundsätze. Über neue Kontrollmöglichkeiten müssen die Teilnehmer per Email informiert werden.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

§ 7 Haftung

Die Interessengemeinschaft Hundepsychologen und hundepsychologischer Hundetrainer haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder Mitgliedern herbeigeführt werden.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Anröchte

Interessengemeinschaft Hundepsychologen und hundepsychologischer Hundetrainer (IGHHH) c/o Thomas Riepe Trift 8 59609 Anröchte

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht: Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung (Eingang des Mitgliedsantrags) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BILDUNGSGEMEINSCHAFT HUND, Thomas Riepe, Trift 8, 59609 Anröchte. E-Mail an: thomas.riepe@t-online.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung

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